Beiträge

BEITRÄGE

Finde den zu dir und deiner Familie passenden Beitrag.

Einzelpersonen

  • Erwachsene

    Beitrag ab 01.01.2023: 99,00 € pro Halbjahr (monatlich 16,50 €)

    Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person

    Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.

    Anzahl: Max. 1 Person

    Alter: 18 - 99 Jahre

  • Kinder

    Beitrag ab 01.01.2023: 49,50 € pro Halbjahr (monatlich 8,25 €)

    Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person

    Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.

    Anzahl: Max. 1 Person

    Alter: 2 - 17 Jahre


    Achtung! 

    Jugendliche werden ab dem 18. Lebensjahr automatisch als Erwachsene bzw. bei rechtzeitigem Nachweis als Azubis eingestuft.

  • Förderungsmitglieder

    Die Teilnahme an den Sportangeboten des Vereins,  sowie die Stimmberechtigung als Vereinsmitglied ist ausgeschlossen.


    Beitrag ab 01.01.2023: 30,00 € pro Halbjahr

    Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person

    Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.

    Anzahl: Max. 1 Person

    Alter: 18 - 99 Jahre

Gruppen

  • Familie

    Alle Mitglieder der Gruppe haben dieselbe Meldeadresse.


    Beitrag ab 01.01.2023: 150,00 € pro Halbjahr (monatlich 25,00 €)

    Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person

    Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.


    Erwachsene*r:

    Anzahl: 2 Personen 

    (zwei  Menschen, die per Ehe, eingetragene Partnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft verbunden sind)

    Alter: 18 - 99 Jahre


    Kind/er:

    Anzahl: Mind. 1 Person

    Alter: 0 - 17 Jahre


    Achtung!

    Jugendliche werden ab dem 18. Lebensjahr automatisch in eine Einzelmitgliedschaft Erwachsene bzw. bei rechtzeitigem Nachweis als Schüler-Student-Azubi überführt. 

  • Elternteil mit Kind/ern bis 2 Jahre

    Alle Mitglieder der Gruppe haben dieselbe Meldeadresse.


    Beitrag ab 01.01.2023: 99,00 € pro Halbjahr (monatlich 16,50 €)

    Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person

    Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.


    Erwachsene*r:

    Anzahl: Max. 1 Person

    Alter: 18 - 99 Jahre


    Kind/er:

    Anzahl: Mind. 1 Person

    Alter: 0 - 1  Jahr

  • Elternteil mit Kind/ern ab 2 Jahre

    Alle Mitglieder der Gruppe haben dieselbe Meldeadresse.


    Beitrag ab 01.01.2023: 120,00 € pro Halbjahr (monatlich 20,00 €)

    Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person

    Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.


    Erwachsene*r:

    Anzahl: Max. 1 Person

    Alter: 18 - 99 Jahre


    Kind/er:

    Anzahl: Mind. 1 Person

    Alter: 2 - 17 Jahre


    Achtung!

    Jugendliche werden ab dem 18. Lebensjahr automatisch in eine Einzelmitgliedschaft Erwachsene bzw. bei rechtzeitigem Nachweis als Schüler-Student-Azubi überführt.

  • Ehepaare

    Alle Mitglieder der Gruppe haben dieselbe Meldeadresse. Die Gruppe besteht aus zwei  Menschen, die per Ehe, eingetragene Partnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft verbunden sind.


    Beitrag ab 01.01.2023: 140,00 € pro Halbjahr (monatlich 23,33 €)

    Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person

    Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.

    Anzahl: 2 Personen

    Alter: 18 - 99 Jahre

  • Geschwister

    Alle Mitglieder der Gruppe haben dieselbe Meldeadresse.


    Beitrag ab 01.01.2023: 74,40 € pro Halbjahr (monatlich 12,40 €)

    Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person

    Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.

    Anzahl: Mind. 2 Personen

    Alter: 0 - 17 Jahre


    Achtung!

    Jugendliche werden ab dem 18. Lebensjahr automatisch in eine Einzelmitgliedschaft Erwachsene bzw. bei rechtzeitigem Nachweis als Schüler-Student-Azubi überführt.

Sonderbeiträge

  • Schüler, Studenten, Auszubildende

    Für Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren gelten die Beitragssonderregelungen bei gültigem und fristgerecht eingereichtem Nachweis bis zum 26. Lebensjahr. Andernfalls werden die Erwachsenen-Beiträge erhoben. Beitragsermäßigungen müssen jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu gestellt werden. Ermäßigungen sind schriftlich spätestens einen Monat vor dem Beitragseinzug einzureichen.


    Beitrag ab 01.01.2023: 49,50 € pro Halbjahr (monatlich 8,25 €)

    Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person

    Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.

    Anzahl: Max. 1 Person

    Alter: 18 - 26 Jahre

  • Sonderbeitrag Erwachsene

    In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe (Sonderbeitrag) und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise. Dieser Antrag ist jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen spätestens einen Monat vor dem Beitragseinzug neu zu erstellen, ansonsten werden die regulären Beiträge erhoben.


    Beitrag ab 01.01.2023: 49,50 € pro Halbjahr (monatlich 8,25 €}

    Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person

    Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.

    Anzahl: Max. 1 Person

    Alter: 18 - 99 Jahre

  • Abrechnung über das Bildungspaket

    Unser Verein bietet dir die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche über das Bildungspaket abzurechnen.

    Hierzu reiche uns einfach mit deinem Mitgliedsantrag eine Kopie der Bildungskarte ein.


    Wir bearbeiten deinen Mitgliedsantrag ganz normal, einziger Unterschied ist, dass die Beiträge direkt beim Landkreis Verden vom Bildungspaket abgebucht werden. Sollte auf der Bildungskarte kein Guthaben oder keine Bewilligung mehr vorliegen, müssen die Beiträge vom Mitglied selbst getragen werden.

Beitragserhebung

Der Vereinsbeitrag wird halbjährlich jeweils zum 01.02. (1. Halbjahr 01.01. - 30.06.) und 01.08. (2. Halbjahr 01.07. - 31.12.) des Jahres erhoben. Bei Vereinseintritt wird der anteilige Beitrag nach dem jeweiligen Stichtag bis zum nächsten Beitragstermin eingezogen. Der Vereinsbeitrag berechtigt zur sportlichen Betätigung in sämtlichen Gruppen des Turnverein Verden von 1861 e.V. (ausgenommen anmeldepflichtige KURS-Angebote). Die Erhebung der Beiträge und Gebühren erfolgt durch Bankeinzug. Kosten, die durch Rücklastschrift entstehen oder die dem Verein aus nicht erfolgter Ummeldung von Adressen oder Bankverbindungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes. Bei notwendiger Zahlungserinnerung/Mahnung werden je 5,00€ zusätzlich erhoben.

Beitragsregelungen

  • Jugendliche werden ab dem 18. Lebensjahr als Erwachsene bzw. bei rechtzeitigem Nachweis als Azubis eingestuft.
  • Für Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren müssen Beitragsermäßigungen beantragt werden. Dieser Antrag ist jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu zu stellen, ansonsten werden die Erwachsenen-Beiträge erhoben. Ermäßigungen sind schriftlich spätestens einen Monat vor dem Beitragseinzug einzureichen. Die Beitragssonderregelungen gelten bis zum 26. Lebensjahr. 
  • Im Eltern-Kind-Turnen ist eine Mitgliedschaft für das Elternteil bzw. die Begleitperson und das Kind notwendig. 
  • In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe (Sonderbeitrag) und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise. Dieser Antrag ist jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu zu erstellen, ansonsten werden die regulären Beiträge erhoben.
  • Bei Zahlung der Beitragsgebühr über das Bildungspaket wird die Gebühr direkt mit dem Landkreis Verden abgerechnet. Sollte auf der Bildungskarte kein Guthaben oder keine Bewilligung mehr vorliegen, müssen die Beiträge vom Mitglied selbst getragen werden.


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