BEITRÄGE
Finde den zu dir und deiner Familie passenden Beitrag.
Einzelpersonen
Gruppen
Sonderbeiträge
Beitragserhebung
Der Vereinsbeitrag wird halbjährlich jeweils zum 01.02. (1. Halbjahr 01.01. - 30.06.) und 01.08. (2. Halbjahr 01.07. - 31.12.) des Jahres erhoben. Bei Vereinseintritt wird der anteilige Beitrag nach dem jeweiligen Stichtag bis zum nächsten Beitragstermin eingezogen. Der Vereinsbeitrag berechtigt zur sportlichen Betätigung in sämtlichen Gruppen des Turnverein Verden von 1861 e.V. (ausgenommen anmeldepflichtige KURS-Angebote). Die Erhebung der Beiträge und Gebühren erfolgt durch Bankeinzug. Kosten, die durch Rücklastschrift entstehen oder die dem Verein aus nicht erfolgter Ummeldung von Adressen oder Bankverbindungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes. Bei notwendiger Zahlungserinnerung/Mahnung werden je 5,00€ zusätzlich erhoben.
Beitragsregelungen
- Der Vereinsbeitrag berechtigt zur sportlichen Betätigung in sämtlichen Gruppen des TV Verden (ausgenommen anmeldepflichtige KURS-Angebote).
- Im Eltern-Kind-Turnen ist eine Mitgliedschaft für das Elternteil bzw. die Begleitperson und das Kind notwendig.
- Jugendliche werden ab dem 18. Lebensjahr als Erwachsene bzw. bei rechtzeitigem Nachweis als Azubis eingestuft. Dieses gilt auch für Kinder aus einer Familienmitgliedschaft.
- Für Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren müssen Beitragsermäßigungen beantragt werden. Dieser Antrag ist jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu zu stellen, ansonsten werden die Erwachsenen-Beiträge erhoben. Ermäßigungen sind schriftlich spätestens einen Monat vor dem Beitragseinzug einzureichen. Die Beitragssonderregelungen gelten bis zum 26. Lebensjahr.
- In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe (Sonderbeitrag) und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise. Dieser Antrag ist jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu zu erstellen, ansonsten werden die regulären Beiträge erhoben.
- Bei Zahlung der Beitragsgebühr über das Bildungspaket wird die Gebühr direkt mit dem Landkreis Verden abgerechnet. Sollte auf der Bildungskarte kein Guthaben oder keine Bewilligung mehr vorliegen, müssen die Beiträge vom Mitglied selbst getragen werden.
- Wir weisen darauf hin, dass eine Beitragsermäßigung erst ab dem Zeitpunkt gewährt wird, ab dem uns ein entsprechender Nachweis vorliegt. Eine rückwirkende Abrechnung/ Ermäßigung können wir normalerweise nicht gewähren.